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Was ist grün und was nicht?
Die EU entwickelt derzeit eine Liste über wirtschaftliche Aktivitäten, die wirklich nachhaltig sind

Ob ein Unternehmen wirklich nachhaltig operiert, ist selten einfach beantwortet. Aber es ist eine Frage, auf die nicht nur Kunden, sondern auch Investoren immer häufiger Antworten verlangen.

Nun hat die Europäische Union einen großen Schritt unternommen, diesem Wunsch nachzukommen. Ende 2019 einigten sich der Rat und Parlament der EU auf eine „grüne Liste“ – ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen, das die EU „Taxonomie“ nennt. Ziel sei es, Investoren und Verbrauchern klare Kriterien zur Beurteilung der Nachhaltigkeit an die Hand zu geben, damit sie die Möglichkeit haben, gut informierte Investitions- und Konsumentscheidungen treffen.

Prinzipienrahmen definiert

Bisher existiert noch keine konkrete Liste von Unternehmen, Produkten oder Wirtschaftsaktivitäten. Abgesteckt ist aber der Prinzipienrahmen. So muss eine Aktivität substanziell zu den EU-Umweltzielen beitragen und harte wissenschaftlich fundierte Kriterien erfüllen. Zudem müssen soziale Mindestanforderungen und Governance-Standards eingehalten sein. Auf der anderen Seite darf eine Unternehmung keine Umwelt- und Klimaziele der EU kompromittieren.

Diese Ziele lauten:

  • Maßnahmen gegen und Anpassung an den Klimawandel,
  • nachhaltige Nutzung von Wasser und Meeresressourcen,
  • Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Verhinderung und Kontrolle von Umweltverschmutzung und
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Als nächstes muss nun die Technical Expert Group ihre Empfehlungen abgeben, welche Kriterien genau erfüllt sein müssen. Daraufhin muss ein entsprechendes Regelwerk verabschiedet werden.

Im Falle von Wind- und Solarstromanlagen mag dies relativ einfach sein. Schwieriger wird es sicher bei Kernkraftwerken und bestimmten Anwendungen von Erdgas. Die Stromerzeugung mit fossilen Festbrennstoffen ist generell von der Liste ausgeschlossen.

Wer muss, wer darf mitmachen?

Die rund 6000 Unternehmen mit mehr ab 500 Mitarbeitern in der EU sind verpflichtet, die zur Einordnung in die Liste relevanten Informationen bereitzustellen. Freiwillig darf sich jedes Unternehmen für einen Eintrag in der Liste bewerben.

Um den Unternehmen die nötige Zeit zu geben, haben sie jeweils ein Jahr, nachdem eine bestimmter Prinzipienrahmen in Kraft tritt. Die Klimawandelkriterien sollen bis zum 31.12.2020 verabschiedet werden. Entsprechend hätten Unternehmen das gesamte Jahr 2021 Zeit, die Informationen einzureichen. Genau ein Jahr später sollen die Umweltkriterien beschlossen werden, sodass Unternehmen bis Ende 2022 die entsprechenden Unterlagen einreichen können.

Gelistet werden sollen allerdings nicht nur vollkommen nachhaltige Aktivitäten. Unternehmen können auch angeben, welcher Anteil ihres Umsatzes den Anforderungen entsprechend erwirtschaftet wird. Die EU hofft, dass Unternehmen diese Möglichkeit zahlreich nutzen, um ihre nachhaltigen Aktivitäten zu bewerben und auf diese Weise Umsatz und Investitionen anzukurbeln. Die EU hofft, die Wirtschaft so auf den Klimapfad Richtung Emissionszielen 2050 zu bringen.

Photo credits: @ Maykova Galina, shutterstock.com

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