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EU verschärft Klimaziel im Energiesektor deutlich
RED-Novelle soll Energiesektor „Fit for 55“ machen: EU legt erstmals Zwischenziele für Industrie, Verkehr und Gebäude fest

Die EU erhöht ihr Klimaziel für den Energiesektor erneut: Anfang Oktober 2023 hat der Rat eine neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) erlassen. Diese sieht vor, dass der Anteil Erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 auf mindestens 42,5 Prozent steigen muss. Bisher lag der Zielwert bei 32 Prozent. Eine große Mehrheit der Mitgliedsstaaten begrüßt den Vorstoß.

Ein Erfolg für die Energiewende, dem intensive Verhandlungen vorausgegangen waren. Die jetzige Fassung ist daher auch ein Kompromiss. Ursprünglich hatte die Kommission einen Zielwert von 45 Prozent gefordert. Dieser ist nun als freiwilliger Richtwert definiert.

Anteil der Erneuerbaren muss sich verdoppeln

Klar ist: Um das verschärfte Ziel zu erreichen, müssen die Erneuerbaren in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden. Zuletzt lag ihr Anteil am EU-weiten Energiemix bei rund 22 Prozent. Er müsste sich also fast verdoppeln. Dazu müssten jährlich Windräder, Solaranlagen und Co. mit einer Kapazität von 100 Gigawatt (GW) gebaut werden.

Mit Blick auf die Sektoren legt das Gesetz konkrete Ziele fest:

Ziele für die Sektoren

Verkehr

Die Mitgliedstaaten können zwischen zwei Optionen wählen: Entweder sie senken die Treibhausgasintensität des Verkehrs bis 2030 um 14,5 Prozent (das würde bedeuten, dass die Energieeffizienz steigt) oder sie erreichen einen Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von mindestens 29 Prozent.

Industrie

Der Anteil Erneuerbarer Energien soll in der Industrie jährlich um 1,6 Prozent steigen. Außerdem soll bis 2030 42 Prozent des verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen.

Gebäude, Wärme- und Kälteversorgung

Energie für Gebäude soll bis 2030 zu mindestens 49 Prozent erneuerbar sein. Der Anteil grüner Energieträger für die Wärme- und Kälteversorgung soll bis 2026 jährlich um 0,8 Prozent steigen, danach um 1,1 Prozent.

Vorschriften für schnellere Genehmigungsverfahren

Die RED-Novelle enthält auch Vorschriften, die dazu beitragen sollen, die Ziele zu erreichen. Sie sollen insbesondere einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren ermöglichen. Dazu sollen die Mitgliedsstaaten Vorranggebiete festlegen, in denen vereinfachte Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommen. Neue Anlagen sollen dann innerhalb eines Jahres genehmigt werden, Repowering-Projekte innerhalb von sechs Monaten. Diese Fristen gelten gemäß EU-Notfallverordnung bereits seit Beginn des Jahres 2023. Bisher waren sie allerdings bis Mitte 2024 befristet, nun sind sie unbefristet gültig.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU

Die EU verabschiedete die erste Fassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bereits im Jahr 2009. Damals löste sie die verschiedenen Regelungen zur Energiewende auf europäischer Ebene ab. 2018 erfolge die erste Anpassung. Zum ersten Mal war darin ein EU-weites CO2-Reduktionsziel für den Energiesektor festgelegt: Mit Inkrafttreten der Neufassung im Jahr 2021 sollten alle EU-Staaten Maßnahmen ergreifen, um die energiebedingten Emissionen bis 2030 gemeinsam um 32 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu senken. Nun hat die EU die Richtlinie erneut angepasst.

Außerdem soll es schwieriger werden, rechtliche Einwände gegen den Bau von Windrädern, Solaranlagen und Co. einzulegen. Dazu legt die Richtlinie fest, dass die Nutzung erneuerbarer Energiequellen im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ liegt.

EU setzt Empfehlungen aus „Fit for 55“-Paket um

Das Update der Richtlinie zahlt auch auf das „Fit for 55“-Gesetzespaket aus dem Jahr 2021 ein. Dieses sieht vor, dass die EU ihre Emissionen bis 2030 über alle Sektoren hinweg um 55 Prozent gegenüber 1990 senkt. Das bisherige 32-Prozent-Ziel für den Energiesektor war dafür nicht ausreichend – im „Fit for 55“-Paket waren mindestens 40 Prozent sowie sektorbezogene Teilziele empfohlen worden. Beidem wird die Novelle nun gerecht.

„Dies ist eine große Errungenschaft im Rahmen des Pakets „Fit für 55“, das dabei helfen wird, das Klimaziel der EU, die Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, zu erreichen.“ Teresa Ribera, Spanische Ministerin für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und Mitglied des aktuellen EU-Ratsvorsitzes

Durch die Zustimmung des Rates ist das neue Gesetz förmlich verabschiedet worden. Nun steht noch die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU aus. 20 Tage danach tritt die Richtlinie in Kraft und die Mitgliedsstaaten haben 18 Monate Zeit, sie im nationales Recht umzusetzen.

Bildnachweis: © Aerovista Luchtfotografie, shutterstock.com

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