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So soll die EU „Fit for 55“ werden
Europäische Kommission stellt Vorschläge vor, um EU-Politik mit Klimazielen für 2030 in Einklang zu bringen

Am 14. Juli hat die Europäische Kommission ein umfangreiches Paket mit Gesetzesvorschlägen vorgestellt, die die EU-Politik mit dem neuen Treibhausgasziel in Einklang bringen sollen. Ursprünglich war eine Reduzierung der Emissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 vorgesehen. Kürzlich wurde jedoch ein ehrgeizigeres Ziel von 55 Prozent festgelegt, um bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Emissionshandel

Um das höher gesteckte Reduktionsziel von Treibhausgasen zu erreichen, müssen Emissionen gerade aus den Sektoren, die unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) fallen, schneller sinken.

Der Emissionshandel ist ein sogenanntes Cap-and-Trade-System, bei dem eine Obergrenze festgelegt wird, die die Gesamtzahl der zu handelnden Kohlenstoffzertifikate bestimmt. Diese Obergrenze wird jedes Jahr um einen „linearen Reduktionsfaktor“ reduziert, der derzeit bei 2,2 Prozent liegt.

Die Europäische Kommission hat nun eine neue Reduktionsrate von 4,2 Prozent pro Jahr vorgeschlagen. Wenn diese Änderung in Kraft tritt, dann würde es auch eine einmalige Anpassung der Obergrenze nach unten geben, so als ob die neue Rate von 4,2 Prozent schon ab 2021 angewandt worden wäre. Indem das Angebot weiter begrenzt wird, sollen diese Maßnahmen den Preis für Kohlenstoffzertifikate stärken und einen größeren Anreiz zur Emissionsreduktion bieten.

Zu weiteren Reformen des Systems gehört die schrittweise Einbeziehung der EU-Schifffahrt in den Emissionshandel im Zeitraum 2023 bis 2025. Außerdem soll ein neues Emissionshandelssystem für den Verkehrs- und Gebäudesektor eingerichtet werden, das sich eher auf die Lieferanten bzw. auf die Anbieter als auf die Verbraucher konzentrieren wird. Dieses wird im Jahr 2025 starten und könnte perspektivisch mit dem bestehenden EU-ETS zusammengelegt werden.

Darüber hinaus profitieren einige Industrien momentan von einer kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten. Mit dieser Maßnahme sollen sie vor externen Wettbewerb geschützt werden. Diese kostenlose Zuteilung soll in Zukunft eingeschränkt und für einige Branchen sogar ganz abgeschafft werden.

CO2-Grenzausgleichmechanismus

Einen neuen, aber eng damit verbundenen Vorschlag stellt der CO2-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) dar. Dieser wird Produkte, die in die EU importiert werden, mit einem zusätzlichen Kohlenstoffpreis versehen und damit verteuern, so dass sie unter gleichen Bedingungen mit einheimischen Unternehmen konkurrieren sollen.

Die Sektoren, die unter den CBAM fallen sind zunächst auf Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Energie festgelegt. Auch die kostenlose Zuteilung von Kohlenstoffzertifikaten für diese Sektoren wird mit Einführung des CBAM auslaufen. Eine übergangsweise Einführung ist für das Jahr 2023 vorgeschlagen.

Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Auch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive – RED) der EU wird geändert. Derzeit hat die EU noch die verbindliche Zielvorgabe, dass Erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 32 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs ausmachen sollen. Die Europäische Kommission möchte diesen Anteil nun auf 40 Prozent erhöhen, um die Vorgaben mit dem neuen Gesamtziel von einer Emissionsreduzierung von 55 Prozent in Einklang zu bringen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine stärkere Förderung des Ausbaus von Erneuerbaren Energien erforderlich. So schätzt der Industrieverband WindEurope, dass die Zubaurate von Windkraftkapazität in der EU, die derzeit noch auf 15 Gigawatt (GW) pro Jahr geschätzt wird, sich bis 2030 auf 30 GW pro Jahr verdoppeln müsste (Link auf Englisch).

Die Reformen der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie spiegeln den Bedarf an mehr Erneuerbarer Energie wider und umfassen höhere Zielsetzungen für den Erneuerbaren-Anteil in Heizung, Kühlung und Transport. Sie enthalten außerdem einen Vorschlag für ein verbindliches Ziel für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs. Dies sind Kraftstoffe, die aus anderen Materialien als Biomasse hergestellt werden, zum Beispiel grüner Wasserstoff.

Nutzung von Wasserstoff

Auch in anderen Teilen des Pakets wird eine verstärkten Nutzung von Wasserstoff als Ziel der Kommission genannt. Insbesondere in einem Vorschlag, der verbindliche Ziele für die Infrastruktur alternativer Kraftstoffe umfasst. Neben einer großflächigen Einführung von Stromtankstellen entlang der wichtigsten Verkehrsnetze der EU will die Kommission bis 2030 öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen alle 150 Kilometer in jeder Richtung einrichten. Die Versorgung mit flüssigen Wasserstoff soll alle 450 km verfügbar sein, und jedem städtische Knotenpunkt soll mindestens eine Wasserstofftankstelle zur Verfügung stehen.

Neue Ziele für die industrielle Nutzung von Wasserstoff soll auch die Entwicklung eines Marktes für diesen Energieträger fördern. Die Dekarbonisierung des Verkehrssektors wird durch strengere CO2-Leistungsziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge noch weiter vorangetrieben. Insbesondere die vorgeschlagenen CO2-Standards sehen vor, dass ab 2035 kein Neuverkauf von Benzin- und Diesel-Pkw und Transportern mehr stattfindet.

Energiebesteuerung

Ein Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Energiesteuer unterstützt diese Maßnahmen zusätzlich. Das Prinzip dabei ist einfach: Die umweltschädlichsten Brennstoffe sollen am stärksten besteuert werden. Die Kommission möchte die Steuerbefreiungen für den Einsatz fossiler Brennstoffe im See- und Luftverkehr abschaffen. Mindeststeuersätze sollen auf der Grundlage des Energiegehalts und der Umweltverträglichkeit von Brennstoffen festgelegt werden und damit sicherstellen, dass Strom mit dem geringsten Wert versteuert wird.

Diese zuletzt genannte Maßnahme spiegelt die Erfolge bei der Dekarbonisierung des Stromsektors wider sowie die entscheidende Rolle, die regenerativ erzeugte Elektrizität bei der Emissionsreduzierung des Verkehrssektors und der Industrie spielen wird. Die Kommission schlägt insbesondere vor, dass für nachhaltige, alternative Kraftstoffe und Elektrizität für die nächsten zehn Jahre von einem Null-Mindeststeuersatz profitieren sollten. All diese Vorschläge würden einen Rahmen schaffen, in dem die Mitgliedstaaten der EU „umweltgerechte“ Steuersysteme einführen könnten. Verbrauchern würden so Preissignale gegeben, die sie dazu anregen könnten, eine nachhaltige Lebensweise anzunehmen.

Alles in Allem umfasst das Mammutpaket „Fit for 55“ der Europäischen Kommission 16 größere Gesetzesvorhaben, die Vorschläge und Änderungen an bestehenden Richtlinien umfassen. Sie müssen nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Ministerrat verabschiedet werden, wobei einige Maßnahmen, zum Beispiel zur Energiebesteuerung, zusätzlich Einstimmigkeit im Rat erfordern. Es wird erwartet, dass die Verhandlungen zwischen den Institutionen bis zu zwei Jahre dauern können.

Bildnachweis: European Union, 2021

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