Windkraftanlage in der Wartung
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Rente mit 20? Die Betriebsdauer der Windräder ist begrenzt
Bis 2026 könnte jedes zweite Windrad in Deutschland ans Ende seiner Standzeit gelangen. Eine Presseschau

Zufall sei es nicht, dass die Lebensdauer der meisten Windräder in Deutschland auf 20 Jahre ausgelegt ist, schreibt Johannes Winterhagen von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ in seinem Artikel „Wie lange hält eine Windkraftanlage?“. Denn genau für diesen Zeitraum wird die Einspeisung von Windrädern gefördert.

Danach dürfen sie zwar weiter betrieben werden, aber die lukrative Subvention fällt dann weg. Die Baukosten dürften sich bis dahin in aller Regel längst amortisiert haben, aber – viele kennen es vom eigenen PKW: Je älter eine Maschine ist, umso wartungsintensiver wird sie. Und bei Windrädern könne es schnell bedeuten, dass sie mehr kosten als einspielen, schrieb Eckart Giencke bereits 2017 in der „Wirtschaftswoche“. Auch wenn die Strompreise seither gestiegen sind – die Lohnkosten der Wartung steigen auch.

Die Hälfte der Anlagen, ein Drittel der Kapazität

Vor genau 19 Jahren, am 29. März 2000 verabschiedete der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung. In den kommenden Jahren erreichen also viele Anlagen das Ende ihrer Standzeit, so nennen Ingenieure die Lebensdauer. Die „FAZ“ kommt bis Ende 2026 auf 14.000 Stück – etwa die Hälfte aller Anfang 2019 betriebenen Anlagen. Auch der „Spiegel“ hat sich dieser Frage bereits gewidmet. Dort legt Autor Ralph Diermann die Erzeugungskapazität als Maß an und kommt auf „fast ein Drittel der gesamten Windenergie-Leistung, die heute an Land installiert ist“ – allerdings schon bis Ende 2025.

Das klingt geradezu dramatisch, zumal die Zubaurate rückläufig ist, wie der Bundesverband Windenergie Anfang des Jahres berichtete. Doch „FAZ“-Autor Johannes Winterhagen sieht darin auch eine Chance: „Durch das sogenannte Repowering könnten an denselben Standorten deutlich leistungsfähigere Turbinen aufgestellt werden.“

Allerdings, stellt Winterhagen klar, können dabei lediglich die Standorte weitergenutzt werden – wenn überhaupt: Die Windkraftanlagen würden komplett dem Recycling zugeführt, sprich: der Stahl wird eingeschmolzen, Kunststoffteile werden verbrannt. Und selbst für die Standorte müssen sich die Betreiber neue Genehmigungen einholen. Denn vielerorts haben sich die Bedingungen mittlerweile geändert. Dadurch könnten einige bisherige Standorte hintüberfallen – zumal, wenn die neue Anlage leistungsfähiger und somit in aller Regel auch höher sein muss als die alte.

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