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ÜNB: Netzausbau noch teurer als bisher erwartet
Nach der ersten Konsultationsrunde hat sich herausgestellt: Die Energiewende fordert noch mehr Investitionen

Mitte April haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den zweiten Entwurf für den Netzentwicklungsplan 2030 (Stand 2019) vorgelegt und an die Bundesnetzagentur übergeben. Neben kleineren Anpassungen und Neuberechnungen steht eine grundlegende Erkenntnis: Der Ausbau des Höchst- und Hochspannungsnetzes wird noch teurer als bislang erwartet. Die ÜNB fordern zwischen 1.600 und 1.700 Kilometer zusätzliche neue Übertragungsleitungen. Damit erhöhen sie ihr Bedarfsprognose noch einmal im Vergleich zum ersten Entwurf.

Investitionsbedarf von bis zu 62,5 Milliarden Euro

Im Zuge des zweiten Entwurfs haben die ÜNB unter anderem eine Sensitivität „B 2035 – Kohleausstieg“ berechnet sowie die Netzberechnungen für die Szenarien A 2030 und C 2030 ergänzt. Den Neuberechnungen zufolge steigen die Kosten schon im mittleren der drei Planungsszenarien (sogenanntes Szenario B 2030) im Vergleich zum ersten Entwurf von 52 Milliarden Euro auf 61 Milliarden Euro. Den Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung kommt allerdings das Szenario C am nächsten, das den geringsten Anteil von Strom aus Kohle und Gas zugrunde legt. Hier sehen die ÜNB einen Investitionsbedarf von 62,5 Milliarden Euro.

In diesem Szenario müssten auch die meisten zusätzlichen Leitungen neu gebaut werden, die im Bundesbedarfsplan und im Energieleitungsausbaugesetz noch nicht vorgesehen sind, nämlich 1.700 Kilometer. Außerdem seien dann zusätzliche 3.250 Kilometer an Netzverstärkungen auf Bestandstrassen nötig. Insgesamt beläuft sich im Szenario C der Netzausbau- und Netzverstärkungsbedarf bis 2030 auf 12.090 Kilometer.

Darüber hinaus werden in allen Szenarien neben den drei bereits geplanten Gleichstrom-Verbindungen von Nord- nach Süddeutschland zwei weitere nötig. Sie sollen jeweils eine Leistung von 4 Gigawatt (GW) über insgesamt 1.160 Kilometer übertragen können. Hinfällig geworden ist keine einzige der bisher veranschlagten Netzausbau-Maßnahmen – in keinem der Szenarien.

Geschätzte Investitionskosten im NEP 2030 (2019)

Quelle: ÜNB

Was ist der Grund für den hohen Ausbaubedarf?

Der Ausbau der Stromnetze ist längst zu einem der zentralen Themen der Energiewende geworden. Das Mehr an Stromnetz wird dringend benötigt, um Strom aus dem windreichen Norden in die Industriezentren im Süden und Westen des Landes zu transportieren.

Bereits jetzt klagen die Netzbetreiber über zeitweise Engpässe. Da in den kommenden Jahren die verbleibenden Atomkraftwerke vom Netz gehen und der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromnetz weiter steigen wird, wächst auch das innerdeutsche Gefälle bei der Stromerzeugung mit einem Erzeugungsüberschuss im Norden und Osten und einem Erzeugungsdefizit im Westen und Süden.

Die west- und süddeutschen Bundesländer müssen zwischen einem Viertel und der Hälfte ihrer jährlichen Stromnachfrage aus dem In- und Ausland importieren.

Der hohe Ausbaubedarf ist Grund genug für den en:former sich der Thematik mit einer Artikelserie zu widmen: Die Serie Netzausbau beleuchtet technische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen sowie Initiativen und Innovationen, sie zu bewältigen.

Wie steht es mit der Versorgungssicherheit?

Eine Bewertung der Versorgungssicherheit beinhaltet der Netzentwicklungsplan nicht: Im Szenario C steht einer Residuallast von 80 GW eine gesicherte Leistung von 80,7 GW gegenüber. Letzte setzt sich zusammen aus 69,1 GW konventioneller Kraftwerksleistung, 6,0 GW Biomasse und 5,6 GW Wasserkraft. Dabei werden aber Nichtverfügbarkeiten etwa aufgrund von Revisionen oder Wasserstand nicht berücksichtigt.

Damit Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt, müssen Lastmanagement und Stromimporte aus dem Ausland einiges auffangen – die Autoren des Netzentwicklungsplans nehmen 6 GW an.

Die ÜNB haben im zweiten Entwurf Rückmeldungen aus einem Konsultationsverfahren zum ersten Entwurf berücksichtigt. Zwischen dem 4. Februar und dem 4. März gingen insgesamt 906 Stellungnahmen ein. Jetzt muss die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Entwurf prüfen, noch einmal konsultieren und danach abschließend bestätigen. Der so seitens der BNetzA bestätigte Netzentwicklungsplan wird dann in diesem Jahr wieder als Entwurf des Bundesbedarfsplans dienen. Die Bundesregierung ist verpflichtet, mindestens alle vier Jahre einen solchen Entwurf dem Bundesgesetzgeber zur Abstimmung vorzulegen. Zuletzt erfolgte dies 2015.

Bildnachweis: „Netzentwicklungsplan Strom 2030, Version 2019 Zweiter Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber“, 50Hertz Transmission GmbH/Amprion GmbH/TenneT TSO GmbH/TransnetBW GmbH

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