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Da alle mitreden (dürfen), dauert es
Warum der Netzausbau in Deutschland so schleppend vorankommt

Aktuell sind 6.700 neue Trassenkilometer geplant. Erst ein Fünftel davon ist genehmigt. Seit 2009 wurden weniger als 1.000 Kilometer Übertragungsnetze ausgebaut – dabei wurde schon damals ein erheblicher Teil des heutigen Bedarfs festgestellt. In Teil 1 der Serie haben wir gezeigt: Wenn der Netzausbau im derzeitigen Tempo weitergeht, dauert er noch 60 bis 70 Jahre. In Teil 2 ging es um die Integration der europäischen Stromnetze. In Teil 3 wollen wir nun wissen, warum der Ausbau zwischen Kiel und Konstanz nicht schneller vorankommt.

Für Peter Altmaier (CDU) ist er ein notwendiges Übel – der Ausbau der Übertragungsnetze: „Wir haben es mit einem Thema zu tun, wo man selten alle glücklich machen kann, denn Leitungen lösen nur bei wenigen Menschen Glücksgefühle aus“, bekennt der Bundeswirtschaftsminister auf der Internetseite seines Ministeriums.

Glücksgefühle löst nicht einmal mehr eine Allzeit stabile Stromversorgung aus. Aber: Genau diese Selbstverständlichkeit steht auf dem Spiel, wenn der Netzausbau nicht vorankommt. Insbesondere die großen Übertragungsnetze müssen deutlich leistungsfähiger werden, wenn der in Nord- und Ostdeutschland produzierte Windstrom künftig die süd- und westdeutschen Industriezentren mitversorgen soll. Und das wird er müssen – spätestens wenn 2023 die letzten Kernkraftwerke abgeschaltet werden.

Bekannt ist das Problem seit zehn Jahren. Schon 2009 trat das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) in Kraft. Dieses legte den Netzausbau in die Hände der Länder. Zwei Jahre später wollte die Bundesregierung dem Vorhaben weiter auf die Sprünge helfen. Sie holte dazu per Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) zusätzlich die Bundesnetzagentur (BNetzA) als übergeordnete Behörde ins Boot.

Komplizierte Genehmigungsverfahren

Doch statt Fahrt aufzunehmen, geriet der Netzausbau zusehends ins Schlingern. Zu Beginn auch deshalb, weil die Behörde ihr Personal noch an die neue Zuständigkeit anpassen musste. So erklärt es zumindest ein Sprecher des Übertragungsnetzbetreiber Amprion dem en:former: „Die benötigte Zahl von Fachkräften musste ja erst einmal rekrutiert und geschult werden.“ Das Ausmaß der Verzögerung sei damit jedoch nicht mal ansatzweise zu erklären: „Im Wesentlichen liegt es an den extrem langen Genehmigungsverfahren. Da umfasst ein einzelnes Bauvorhaben schon mal 15 oder 20 Aktenordner.“ Das klingt nach einer Menge Bürokratie. Und das ist es auch.

Genau hier will der Bundeswirtschaftsminister gegensteuern. Seit Oktober liegt sein Gesetzentwurf den verschiedenen Ministerien zur Abstimmung vor. Darin setzt Altmaier unter anderem darauf, bestimmte Verwaltungsakte zu vereinfachen. So soll es künftig ein kürzeres Verfahren geben, wenn eine bestehende Trasse lediglich mit leistungsfähigeren Kabeln versehen werden soll. Bisher ist hierfür das gleiche Verfahren vorgeschrieben wie bei einem kompletten Neubau. Das grundlegende Problem dürfte damit allerdings nicht aus der Welt sein. Denn das ist ein ganz anderes.

Einbindung der Bürger

Das Prozedere folgt einem strengen Plan: Zunächst stellt die BNetzA den Bedarf fest. Wie viel Strom soll von wo nach wo fließen? Dann legt die Bonner Behörde Anfang- und Endpunkte benötigter Leitungen fest. Als nächstes werden mögliche Streckenverläufe sondiert. Auf Vorschlag der Netzbetreiber bestimmt die Bundesfachplanung die bis zu einem Kilometer breite Trassen-Korridore. Dann wird es ernst.

So läuft die Bundesfachplanung ab

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Bevor diese Pläne konkretisiert werden, setzen sich Politiker, Vertreter von Interessensverbänden und betroffene Menschen zusammen: Auf Antragskonferenzen und Erörterungsterminen diskutieren sie mit den Netzbetreibern jedes einzelne Vorhaben. Die BNetzA moderiert, führt diese Verfahren und entscheidet letztlich über den Bau der Leitungen. „Wir beziehen in einem nie dagewesen Maße die Menschen in den Ausbau des Stromnetzes mit ein“, sagt Pressesprecherin Carolin Bongartz von der BNetzA. Und das sei auch gut so: „Dadurch erzielen wir größtmögliche Akzeptanz und beugen letztlich auch späteren Klagen vor.“ Der Prozess dauert dadurch allerdings auch sehr lange.

Schwieriger Interessensausgleich

Widerstand gegen den Bau von Hoch- und Höchstspannungsleitungen kommt häufig von Bürgern: von Naturschützern, die um einen bedrohten Lebensraum fürchten. Von Anwohnern, die ihre Lebensqualität schwinden sehen. Und von Eigentümern, die sich um den Wert ihrer Grundstücke und Immobilien sorgen.

Konflikte herrschen aber auch zwischen Bundes- und Regionalpolitikern: Die einen wollen den Netzausbau voranbringen, um die Stromversorgung zu sichern. Die anderen wollen ihre Gemeinden vor Eingriffen schützen oder eine touristisch attraktive Landschaft bewahren.

All das sind legitime Anliegen. Deshalb befürwortet man auch beim Übertragungsnetzbetreiber Amprion die systematische Abwägung der Interessen ausdrücklich: „Wenn eine Leitung erst einmal gebaut ist, steht sie dort für etliche Jahrzehnte. Da ist es schon sinnvoll, den Bau sorgfältig zu planen.“ Doch – wie bereits ausgeführt – diese Sorgfalt kostet Zeit. Viel Zeit. Und: Die Verzögerung kostet Stromkunden eine Menge Geld: 1,4 Milliarden Euro waren es allein 2017.

Der finale Schritt in der Beteiligung der Bundesfachplanung: Erörterungstermin

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Langwierige Prüfungen

Bis sich alle Beteiligten auf einen Trassenverlauf geeinigt haben, vergehen meist Jahre. Auch weil die verschiedenen Parteien während der Verfahren von Gutachtern abhängen, die zum Beispiel die Machbarkeit eines Bauvorhabens und seine Auswirkungen auf Natur sowie Menschen beurteilen.

Dies gilt nicht nur für die fertige Stromleitung, sondern auch für die Bauzeit. Wo sollen die Zufahrtswege liegen? Zu welchen Zeiten kann gearbeitet werden? Müssen Straßen gesperrt werden, um Bauteile anzuliefern? Dabei kann die Anfertigung eines einzigen Umweltgutachtens weit mehr als ein Jahr dauern. Flora und Fauna müssen schließlich über einen ganzen Vegetationszyklus – also alle vier Jahreszeiten – studiert werden. „Bei der derzeitigen Flut von Aufträgen, kommen auch die Gutachter kaum noch nach“, heißt es bei Amprion. Das sorge für weitere Verzögerungen, an denen letztlich niemand die Schuld trage.

Erst wenn alle erforderlichen Gutachten vorliegen, können die zuständigen Landesbehörden einen Planfeststellungsbeschluss fassen. Und erst dann kann es mit dem Netzausbau losgehen. Theoretisch zumindest. Denn nicht zuletzt kommt es – trotz aller Sorgfalt beim Abstimmungsprozess – immer wieder dazu, dass Betroffene Rechtsmittel einlegen. Im – für den Netzausbau – schlimmsten Fall bedeutet dies, dass ein Beschluss aufgehoben wird und der ganze Prozess von vorne beginnt.

In der Serie „Netzausbau“ beleuchtet der en:former technische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen sowie Initiativen und Innovationen, um diese zu bewältigen. Im nächsten Teil widmet sich die Serie technischen Ansätzen, den Netzausbau zu beschleunigen.

Bildnachweis: shutterstock.com, icon99; shutterstock.com, ElenVD; shutterstock.com, Slawomir Kruz; RWE AG

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